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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18439
OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04 (https://dejure.org/2006,18439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2006 - 6 U 24/04 (https://dejure.org/2006,18439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2006 - 6 U 24/04 (https://dejure.org/2006,18439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Teilfläche eines Flurstückes ; Anforderungen an die Widerlegung der Eigentumsvermutung durch den Beweis des Gegenteils; Voraussetzungen für die Geltendmachung der Unrichtigkeit eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 891; ; BGB § 892; ; BGB § 902 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 920; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 1004; ; EGBGB Art. 231 § 6; ; GDO § 10; ; GDO § 479 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 102/83

    Besitzrecht bei Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Zwar wird ein Recht aus § 986 BGB anerkannt in den Fällen, in denen nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages im Hinblick auf den Eigentumserwerbsanspruch der Besitz an dem Grundstück schon übertragen wird, es letztlich aber zu einer Eintragung des Eigentumsüberganges im Grundbuch nicht kommt (BGHZ 90, 269).

    In einem solchen Falle kann der Käufer des Grundstückes nach dessen Übergabe gegenüber dem Verkäufer (Eigentümer) auch dann die Einwendungen nach § 986 BGB geltend machen, wenn der noch nicht erfüllte Anspruch auf Übereignung verjährt ist (BGH, NJW 1984, 1960).

  • OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht.

    Eine solche Einrede erhebt der Kläger, indem er unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, sein Hausgrundstück (Flurstück 775) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Die der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers demnach zuwiderlaufende Verwirkung der aus dem Eigentum fließenden Ansprüche kann daher nur ganz eingeschränkt in Fällen angenommen werden, in denen der Eigentümer gegenüber dem Besitzer in zurechenbarer Weise - etwa durch Zusagen in einem später fehlgeschlagenen Vertrag ( z.B. BGH, NJW 1960, 673) - einen Vertrauenstatbestand gesetzt hat, der nahe an einen rechtsgeschäftlichen Verzicht auf die Durchsetzung der dinglichen Ansprüche heranreicht.
  • BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79

    Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Auch weitere Anlieger der ... Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04

    Räumungs- und Herausgabeanspruch: Rechte eines Eigentümers von Straßenland gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Auch weitere Anlieger der ... Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung der Benutzung eines an das

    Der Eigentümer muss gegenüber dem Störer in zurechenbarer Weise einen Vertrauenstatbestand gesetzt haben, der nahe an einen konkludenten Verzicht auf die Durchsetzung des dinglichen Beseitigungsanspruchs heranreicht (vgl OLG Brandenburg Urt. v 18.4. 2006 - 6 U 24/04 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland

    Auch weitere Anlieger der Summter Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04

    Räumungs- und Herausgabeanspruch: Rechte eines Eigentümers von Straßenland gegen

    Auch weitere "Nachbarn" des Klägers in der angrenzenden ... Straße, so Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1. .
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4438
OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04 (https://dejure.org/2005,4438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2005 - 6 U 25/04 (https://dejure.org/2005,4438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2005 - 6 U 25/04 (https://dejure.org/2005,4438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 6 Abs 2 Nr 5 UWG, § 1 Abs 6 S 1 PAngV
    Wettbewerbswidrige Werbung eines Mobilfunkbetreibers: Preisvergleich mit ironischem "Seitenhieb" auf einen Konkurrenten; irreführende Werbung mit einem Minutenpreis für Gespräche von Handy zu Festnetz

  • aufrecht.de

    Unlautere herabsetzende vergleichende Werbung durch ironisch-abwertenden Seitenhieb

  • Judicialis

    PAngV § 1 VI 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 6 II Nr. 5

  • rechtsportal.de

    Unlautere Werbung bei Preisvergleich mit ironisch-abwertendem Seitenhieb auf Konkurrenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer unlauter herabsetzenden vergleichenden Werbung; Informationspflichten bei einer Werbung mit einem Minutenpreis für Gespräche vom Handy ins Festnetz; Abgrenzung zwischen "leiser Ironie" und "nicht hinnehmbarer Herabsetzung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung im TK-Bereich

  • beck.de (Leitsatz)

    «Na, auch T-Aktionär?»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung im TK-Bereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, XVIII
  • GRUR-RR 2005, 355
  • MMR 2005, 463
  • ZUM 2005, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
    Aus der Entscheidung "Lottoschein" des Bundesgerichtshofs (GRUR 02, 828) ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
    Da die Beklagte unter Angabe von Preisen wirbt, ist sie nach dem Grundsatz der Preisklarheit (§ 1 Abs. 6 Satz 1 Preisangabenverordnung) verpflichtet, neben dem Minutenpreis alle wesentlichen Informationen, die für die Einschätzung der mit dem beworbenen Angebot einhergehenden wirtschaftlichen Belastung von Bedeutung sind, bereits in der Werbung mitzuteilen (vgl. BGH WRP 99, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
    Zwar kann von einer Herabsetzung im Sinne dieser Vorschrift noch nicht die Rede sein, wenn die mit einem Preisvergleich notwendig verbundene negative Darstellung des Mitbewerbers zusätzlich mit ironischen Anklängen versehen wird, um Aufmerksamkeit für die Werbung zu erzielen (vgl. BGH WRP 01, 1441, 1445 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster); insoweit enthält § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG n.F. nicht etwa ein Gebot der Wahl des "mildesten Mittels".
  • OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06

    Auslegung des Begriffs "Preisbestandteil" zur Beurteilung eines Verstoßes gegen

    Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist in der Regel nicht als bloß unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2005, 355, 356; OLG Hamburg, Urt. v. 3.2.2005 - 5 U 128/04).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24508
OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04 (https://dejure.org/2006,24508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2006 - 6 U 25/04 (https://dejure.org/2006,24508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2006 - 6 U 25/04 (https://dejure.org/2006,24508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Teilfläche eines Flurstückes ; Anforderungen an die Widerlegung der Eigentumsvermutung durch den Beweis des Gegenteils; Voraussetzungen für die Geltendmachung der Unrichtigkeit eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 891; ; BGB § 892; ; BGB § 902 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 920; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 1004; ; EGBGB Art. 231 § 6; ; GDO § 10; ; GDO § 479 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 102/83

    Besitzrecht bei Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Zwar wird ein Recht aus § 986 BGB anerkannt in den Fällen, in denen nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages im Hinblick auf den Eigentumserwerbsanspruch der Besitz an dem Grundstück schon übertragen wird, es letztlich aber zu einer Eintragung des Eigentumsüberganges im Grundbuch nicht kommt (BGHZ 90, 269).

    In einem solchen Falle kann der Käufer des Grundstückes nach dessen Übergabe gegenüber dem Verkäufer (Eigentümer) auch dann die Einwendungen nach § 986 BGB geltend machen, wenn der noch nicht erfüllte Anspruch auf Übereignung verjährt ist( BGH, NJW 1984, 1960).

  • OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht, wenn nämlich die Parteien des Kaufvertrages sich nach Besichtigung des Grundstückes über die Auflassung desselben in seinen natürlich sichtbaren Grenzen einig gewesen seien.

    Eine solche Einrede erhebt der Kläger, indem er unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, sein Hausgrundstück (Flurstück 774/1) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Die der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers demnach zuwiderlaufende Verwirkung der aus dem Eigentum fließenden Ansprüche kann daher nur ganz eingeschränkt in Fällen angenommen werden, in denen der Eigentümer gegenüber dem Besitzer in zurechenbarer Weise - etwa durch Zusagen in einem später fehlgeschlagenen Vertrag ( z.B. BGH, NJW 1960, 673) - einen Vertrauenstatbestand gesetzt hat, der nahe an einen rechtsgeschäftlichen Verzicht auf die Durchsetzung der dinglichen Ansprüche heranreicht.
  • BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79

    Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Auch weitere "Nachbarn" des Klägers in der angrenzenden ... Straße, so Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1. .
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Auch weitere "Nachbarn" des Klägers in der angrenzenden ... Straße, so Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1. .
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer,

    Auch weitere Anlieger der ... Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland

    Auch weitere Anlieger der Summter Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
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